Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit sind mit dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) gesetzlich geregelt. In einzelnen Fällen bietet sich allerdings der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an, insbesondere bei längerer oder regelmäßiger Tätigkeit oder umfassender und dauerhafter Beratung von Unternehmen.