KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Verkehrsrecht

Verkehrssachen gehören zu den am häufigsten vor den Zivilgerichten verhandelten Prozessen. Gerade Personenschäden oder Fahrzeugschäden infolge eines Unfalles ziehen oft ein Gerichtsverfahren nach sich. Als Grundlage für Entscheidungen dienen den Gerichten mehrere Rechtsgebiete, die unter dem Begriff Verkehrsrecht zusammenlaufen.

Das Verkehrsrecht betrifft alle Vorschriften und Gesetze, die die Beförderung von Personen und Waren auf öffentlichen Straßen und Wegen regeln. Es gilt für Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen.

Da die Aufteilung in die einzelnen Rechtsgebiete sehr komplex und detailliert ist, empfehlen wir bei Streitfragen immer das Hinzuziehen von Spezialisten.

Im Falle eines Verkehrsunfalls beraten und vertreten wir Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner, der gegnerischen oder der eigenen Versicherung sowie im Rahmen von Verkehrsordnungswidrigkeits- und Strafverfahren.

Sie waren in einen Unfall verwickelt? Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung.

Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz bei Fahrzeugschäden

Der Betroffene eines Autounfalls hat grundsätzlich das Recht, vom Schuldigen oder dessen Haftpflichtversicherung vollständig entschädigt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Dies bedeutet, alle finanziellen Belastungen, die aufgrund des Unfalls entstehen, sind vom Verursacher zu tragen.

  • Etwaige Abschleppkosten für den Transport des beschädigten Fahrzeugs
  • Kostenübernahme für die Reparatur Ihres KFZ - dies kann direkt geschehen oder auch als Auszahlung der Nettokosten
  • Der Ausgleich für Wertverluste bei Fahrzeugen, deren Kilometerstand unter 100.000 km liegt oder die weniger als 4 Jahre alt sind
  • Die Übernahme der Wiederbeschaffungskosten eines neuen Fahrzeuges im Falle eines technischen oder wirtschaftlichen Totalschadens
  • Kosten für Mietwagen, die während der Reparatur des Fahrzeuges oder einer Wiederbeschaffung anfallen
Die Kosten von Reparaturen sowie mögliche Wertminderungen werden in der Regel von auf Unfallschäden spezialisierten Gutachtern ermittelt. Auch diese Rechnung muss durch den Unfallverursacher beglichen werden.

Sollten durch den Unfall Schäden an weiteren Gegenständen entstanden sein (beispielsweise an einem transportierten Möbelstück), so wird auch für diese geprüft, inwiefern Ausgleich in Höhe des Zeitwertes oder des Wiederbeschaffungswertes gezahlt werden muss.

Geltendmachen und Abwehr von Schadensersatz bei Personenschäden

Neben dem Anspruch auf Schadensersatz stehen Geschädigten bei einem Verkehrsunfall weitere Ansprüche zu, falls ihre Gesundheit durch den Unfall geschädigt wird.

  • Eine angemessene Entschädigung für den Schmerz, den der Verletzte erlitten hat - diese hängt von der Schwere der Verletzung ab und wird in Form von Schmerzensgeld beglichen
  • Falls der Verletzte durch den Unfall dauerhafte oder vorübergehende Beeinträchtigungen in seiner Berufstätigkeit erlitten hat, ist eine Entschädigung für den erlittenen Einkommensverlust zu gewähren
  • Können Geschädigte aufgrund einer unfallbedingten Beeinträchtig ihren Haushalt nicht mehr selbstständig führen, sind die Kosten für Hilfe durch Dritte vom Unfallverursacher zu ersetzen
Auch die Übernahme von Behandlungskosten ist durch den Verursacher zu tragen.

Anwaltliche Unterstützung bei Verkehrsstraftaten

Im Rahmen des Verkehrsrechts begangene Vergehen, die nach deutschem Recht strafbar sind, werden als Verkehrsstraftat bezeichnet. Sind Sie eines solchen Deliktes beschuldigt, müssen Sie im Fall einer Verurteilung mit einer teilweise empfindlichen Geldstrafe oder, je nach Schwere, sogar einer Freiheitsstrafe rechnen.

Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat zur Last gelegt, sollten Sie daher umgehend anwaltliche Unterstützung aufsuchen. Je eher Sie sich an uns wenden, desto besser können wir den Ausgang des anstehenden Verfahrens zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Als erfahrene Anwälte für Verkehrsrecht unterstützen wir Sie unter anderem bei folgenden Delikten:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren unter Alkohol- / Drogeneinfluss
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Weitere Leistungen im Verkehrsrecht

Die oben aufgezählten Punkte zählen zu den häufigsten Anliegen, mit denen Mandanten sich an uns wenden. Wir sind natürlich noch in vielen weiteren Fällen für Sie da. Wenden Sie sich an uns, wenn wir Sie unterstützen können bei:

  • Abwicklung von Ansprüchen gegen die Kaskoversicherung
  • Abwehr von Regressansprüchen der Versicherung
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Abwicklung von Ansprüchen gegen die eigene Kaskoversicherung
  • Einholung ärztlicher Befundberichte / Gutachten
  • Einholung von Sachverständigengutachten / Kostenvoranschlägen
  • Einsicht in Bußgeld- oder Ermittlungsakten

ImpressumDatenschutzerklärung

Auf dieser Website werden Cookies verwendet. Mit der Nutzung der Website stimmen Sie unseren Datenschutzrichtlinien zu. OK X