KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich sowie vor allen deutschen Arbeitsgerichten in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Dies umfasst unter anderem

  • die Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Lohnklagen & Vergütungsstreitigkeiten
  • Schadensersatzverfahren
  • Klagen gegen Abmahnungen
  • Entwurf von Aufhebungsverträgen
Zudem bieten wir Ihnen Hilfe bei der Gestaltung von Arbeitszeugnissen an oder berichtigen diese im Falle einer falschen Beurteilung durch Ihren früheren Arbeitgeber.

Bei arbeitsrechtlichen Fragen ist gute Vorbereitung essenziell. Wir beraten Sie.

Mehr Informationen zu häufigen Streitfällen:

Gestaltung von Arbeitsverträgen

Das Verfassen rechtsgültiger Arbeitsverträge hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine hohe Relevanz, immerhin bilden diese die Grundlage einer Zusammenarbeit. Da im Arbeitsrecht grundsätzliche Vertragsfreiheit gilt, ist die Gestaltung eines Arbeitsvertrages überwiegend von der Absprache zwischen den beteiligten Parteien abhängig. Doch Vorsicht: zum Schutz von Arbeitnehmern sind der Gestaltungsfreiheit Grenzen gesetzt. So gelten beispielsweise bei der Arbeitszeit oder beim Kündigungsschutz besondere Regelungen, die nicht umgangen werden dürfen.

Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge auf Rechtsgültigkeit und vertreten Sie im Streitfall.

Kündigungsschutz

Natürlich können nicht nur beim Abschließen, sondern auch beim Beenden eines Arbeitsverhältnisses Fehler entstehen, die einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Dies geschieht sogar in hoher Zahl: bei den meisten im Arbeitsrecht geführten Gerichtsprozessen handelt es sich um Kündigungsschutz-Prozesse.

Mit Thomas Blaschke und Julia Michel finden Sie in unserer Kanzlei zwei erfahrene Anwälte für Arbeitsrecht, die Sie im Falle eines bevorstehenden Prozesses qualitativ unterstützen werden.

Entwurf von Aufhebungsverträgen

Das Arbeitsrecht kennt neben der Kündigung eine weitere Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses: den Aufhebungsvertrag. Bei diesem beschließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam, das Arbeitsverhältnis zu einem vereinbarten Termin zu beenden (z.B. sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt).

Besonders hierbei ist, dass Arbeitnehmer mit der Unterschrift auf ihre, durch das Kündigungsschutzgesetz geregelten, Rechte verzichten. Zudem droht unter Umständen eine befristete Sperrung bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld.

Sehen Sie sich mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert, sollten Sie vor der Unterzeichnung immer erst Rücksprache mit einem Anwalt halten.

Klagen gegen Abmahnungen

Abmahnungen sollen Fehlverhalten beanstanden und vor einer Wiederholung warnen. Führt diese Maßnahme nicht zum gewünschten Erfolg, haben Arbeitgeber das Recht, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Entscheidend ist jedoch, dass eine Abmahnung inhaltlich, formal und zeitlich den Vorgaben im Arbeitsrecht entspricht. Oft ist genau das nicht der Fall.

Erhalten Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung, können Sie Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen. Um eine etwaige Kündigung zu vermeiden, sollten Sie schnell, aber nicht überstürzt handeln. Wenden Sie sich an einen unserer Fachanwälte - wir prüfen die Abmahnung auf Zulässigkeit und beraten Sie in Ihren weiteren Schritten.

Arbeitszeugnisse

Ein Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument im Rahmen der Bewerbung um eine neue Stelle. Arbeitgeber sind zur Ausstellung verpflichtet, wenn ein ausscheidender Mitarbeiter danach verlangt.

Laut Arbeitsrecht ist es erforderlich, Arbeitszeugnisse wahr und wohlwollend auszuformulieren. Als Resultat findet man in Zeugnissen in der Regel eine eigene Sprache, die für Außenstehende nicht immer einfach zu durchschauen ist. Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über eine eigene Personalabteilung verfügen, tun sich regelmäßig schwer, ein hieb- und stichfestes Arbeitszeugnis zu erstellen. Auch hier sind wir gerne unterstützend für Sie tätig.

Als Arbeitnehmer sollten Sie jedoch beachten, dass es sich um eine subjektive Einschätzung Ihrer Leistung handelt. Daher können die Aussagen im Arbeitszeugnis nicht notwendigerweise mit den tatsächlichen Ergebnissen übereinstimmen. Es ist ratsam, ein Arbeitszeugnis vorab zu lesen und eventuelle Unstimmigkeiten mit dem bisherigen Arbeitgeber zu klären. So können Sie vermeiden, dass Ihnen im Nachhinein unangenehme Überraschungen drohen. Als erfahrene Spezialisten helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihr Zeugnis auf Unstimmigkeiten zu überprüfen und beraten Sie zudem über Ihre Möglichkeiten.

Vergütungsstreitigkeiten

Es ist die Kernverpflichtung des Arbeitgebers, Lohn oder Gehalt zu zahlen. Dies schließt neben Zeit- und Leistungslohn auch mögliche Zulagen und eventuelle betriebliche Altersversorgungen ein. Aufgrund der geltenden Vertragsfreiheit im Arbeitsrecht haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (z.B. Mindestlohn) die Möglichkeit, die Höhe dieses Lohnes frei zu bestimmen. Dies kann jedoch häufig zu Konflikten führen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihr Arbeitgeber Sie unrechtmäßig entlohnt hat, sollten Sie sich an einen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht wenden. Wir können in Ihrem Interesse die nötigen Schritte einleiten und Ihnen helfen, Ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen.

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