KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Sorge- und Umgangsrecht

Spezialisiert auf Familienrecht, beraten und vertreten Rechtsanwältin Michel und Rechtsanwältin Sydow Sie außergerichtlich sowie vor allen Familiengerichten kompetent und engagiert in allen sogenannten Kindschaftssachen. Die Rechtsanwältinnen Sydow und Michel werden zudem von saarländischen Familiengerichten regelmäßig zu Verfahrensbeiständinnen minderjähriger Kinder bestellt mit der Aufgabe, die Interessen der betroffenen Kinder zu ermitteln.

  • Sorgerecht
  • Teilbereiche der elterlichen Sorge wie Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheits-, Vermögensfürsorge, schulische Angelegenheiten etc.
  • Verfahren nach § 1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohls)
  • Umgangsrecht
  • Kindesherausgabe
  • Vormundschaft
  • Pflegschaft
  • Freiheitsentziehende Unterbringung

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