KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Kosten

außergerichtliche / gerichtliche Vertretung

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert). Dieser entspricht z.B. bei einer Geldforderung deren Höhe, bei einer Mietstreitigkeit in der Regel einer Jahresmiete, bei Unterhaltsstreitigkeiten dem Unterhaltsbetrag eines Jahres, bei einem Scheidungsverfahren dem dreifachen Nettoeinkommen beider Ehegatten usw., letztlich also dem wirtschaftlichen Interesse des Mandanten an der Angelegenheit. Aus der so genannten Wertgebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) liest man die Höhe der einzelnen Gebühr ab. Aus dem so genannten Vergütungsverzeichnis des RVG ergibt sich, welche Gebühren in welcher Höhe anfallen.

Ist eine außergerichtliche Vertretung vereinbart, fällt in der Regel eine Geschäftsgebühr nach 2300 Vergütungsverzeichnis (VV) RVG an. Hier sieht das RVG einen Gebührenrahmen von einer 0,5 Gebühr bis hin zu einer 2,5 Gebühr vor. Die Mittelgebühr beträgt 1,3 und wird in den meisten Fällen in Ansatz gebracht. Konnte der Anwalt in der Sache eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, so fällt außerdem eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG an.

Bei der gerichtlichen Vertretung fallen in der Regel eine Verfahrensgebühr (1. Instanz 1,3 Gebühr; 2. Instanz 1,6 Gebühr) und eine Terminsgebühr (1,2 Gebühr) nach Nr. 3100 ff VV RVG an. Einigen sich die Parteien vor Gericht, so beträgt die Einigungsgebühr 1,0.

Gebührentabelle RVG (Auszug, ohne Gewähr)

Gegenstandswert
bis
1,01,21,31,5
50045,0054,0058,5067,50
1.00080,0096,00104,00120,00
1.500115,00138,00149,50172,50
2.000150,00180,00195,00225,00
3.000201,00241,20261,30301,50
4.000303,00363,60393,90454,50
6.000354,00424,80460,20531,00
7.000405,00486,00526,50607,50
8.000456,00547,20592,80684,00
9.000507,00608,40659,10760,50
10.000558,00669,60725,40837,00
13.000604,00724,80785,20906,00
16.000650,00780,00845,00975,00
19.000696,00835,20904,801.044,00
22.000742,00890,40964,601.113,00
25.000788,00945,601.024,401.182,00
30.000863,001.035,601.121,901.294,50
35.000938,001.125,601.219,401.407,00
40.0001.013,001.215,601.316,901.519,50


Hinzu kommen Mehrwertsteuer und Auslagen.

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