KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Kosten

Die Rechtsanwaltsvergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Gebühren des Anwalts richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert (§2 Abs. 1 RVG). Gerne teilen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich die in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich anfallenden gesetzlichen Gebühren mit, besprechen mit Ihnen eine mögliche Vergütungsvereinbarung oder beantragen für Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Auf den folgenden Seiten können Sie sich vorab informieren. Hier gelangen Sie zu dem Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins.

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