KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Ehescheidungen

Ehescheidungen sind schwierige und belastende Zeiten für die Beteiligten. Oft geht es um den Verlust einer langjährigen Beziehung, um finanzielle und emotionale Belastungen und um die Zukunft gemeinsamer Kinder. Nicht ohne Grund herrscht bei Scheidungen Anwaltszwang: Scheidungsanträge müssen nach deutschem Recht immer durch einen Anwalt bei den Familiengerichten gestellt werden.

In solchen Situationen ist es wichtig, sich von kompetenten Rechtsanwälten beraten zu lassen, die die individuellen Bedürfnisse und Anliegen seiner Klienten verstehen und ihnen zielgerichtet zur Seite stehen. Mit Rechtsanwältin Julia Michel und Rechtsanwältin Eva Sydow verfügt unsere Kanzlei über zwei erfahrene, auf Familienrecht spezialisierte Ansprechpartnerinnen, die Sie bestmöglich auf einen Scheidungsprozess vorbereiten können.

Greifen Sie bei einer bevorstehenden Scheidung auf unsere Erfahrung zurück. Kontaktieren Sie uns - wir sind gerne für Sie da.

Trennungsgeld

Trennungsgeld - auch Trennungsunterhalt - geht einer Scheidung voraus. Um eine Scheidung erwirken zu können, müssen Ehepaare in der Regel ein Mindestmaß an Zeitspanne einhalten, in der sie nachweislich getrennt leben: ein Minimum von einem Jahr. Wenn nur ein Ehepartner die Scheidung beantragt, erhöht sich die zeitliche Trennung häufig sogar auf drei Jahre. In manchen Fällen fallen während dieser Zwischenzeit Trennungsgelder an.

Trennungsunterhalt ist eine finanzielle Absicherung für den Ehepartner, der weniger oder kein eigenes Einkommen hat. Außerdem soll das Trennungsgeld es ermöglichen, dass der Unterhaltsberechtigte die Trennung oder Scheidung vornehmen kann, ohne durch seine wirtschaftliche Lage eingeschränkt zu sein. Trennungsgeld stellt somit sicher, dass der finanzielle Status beider Ehepartner unverändert bleibt.

Die Unterhaltszahlungen gehen jedoch mit Voraussetzungen einher:

  • beide Partner müssen sich nach wie vor in einer Ehe befinden
  • die Ehegatten müssen getrennt voneinander leben
  • der unterhaltspflichtige Ehepartner muss in der Lage sein, die zahlungen leisten zu können
Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Forderungen auf Trennungsgeld zu prüfen und gegebenenfalls vor einem Familiengericht durchzusetzen.

Ehegattenunterhalt

Ist die Scheidung vollzogen, verfällt der Anspruch auf Trennungsgeld. Ab diesem Zeitpunkt sind die ehemaligen Ehepartner selbst dazu verpflichtet, für ihren Unterhalt zu sorgen. Ist einer der Partner dazu aus berechtigten Umständen nachweislich nicht in der Lage, etwa aufgrund einer Krankheit, besteht unter Umständen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Auch die Betreuung von Kindern in ihren ersten drei Lebensjahren stellt in der Regel einen Grund da, aus dem Zahlungen geleistet werden müssen.

Um die Höhe eines Unterhaltsanspruchs zu ermitteln, muss das bereinigte Nettoeinkommen errechnet werden. Dazu wird vom Bruttoeinkommen ausgehend die Höhe bestimmter finanzieller Verpflichtungen des Unterhaltsverpflichteten abgezogen, zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge oder Einkommensteuern sowie mögliche Verpflichtungen, die aus einer Ehe hervorgehen.

Gerade bei Streitigkeiten kommt es vor, dass ein Ehepartner, der eigentlich in der Lage ist, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, versucht, sich durch eine Verringerung seiner Arbeitszeit davon zu entziehen. In solchen Fällen wird der Unterhaltsanspruch so berechnet, als hätte der betreffende Ehegatte das Einkommen, das er bei einer Tätigkeit in Vollzeit erzielen könnte. Dem Ehepartner wird somit ein fiktives Einkommen zugeschrieben.

Die korrekte Berechnung und auch die Durchsetzung des Ehegattenunterhalts ist in der Praxis oft komplexer, als Ehepartner in einem Scheidungsprozess es sich wünschen. Wir raten daher dringend dazu, erfahrene Anwälte zu engagieren, die Ihnen mit ihrer Erfahrung beistehen können.

Kindesunterhalt

Kinder haben einen generellen Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern, unabhängig davon, ob diese zusammenleben. Ist das nicht der Fall, stellt sich die Frage, wer für den Unterhalt der Kinder aufkommen muss. Leben die Kinder bei einem Elternteil, stellt dieser den Unterhalt in Form von Verpflegung und Unterkunft - der sogenannte Naturalunterhalt. Der verbleibende Elternteil ist dann zur Zahlung von Geldunterhalt verpflichtet, der in Form von Alimenten gezahlt wird. Dabei spielt das Einkommen des Elternteils, bei dem die Kinder leben, keine Rolle.

Die Versorgung gemeinsamer Kinder ist auch nach der Trennung ein rechtlich wichtiges Gut. So hat der Kindesunterhalt immer Vorrang vor der möglichen Zahlung von Trennungsgeld oder Ehegattenunterhalt. Ist der unterhaltspflichtige Partner nicht in der Lage, alle Unterhaltsansprüche zu erfüllen, muss er also zunächst den Kindesunterhalt leisten.

Bei zu geringem Nettoeinkommen kann sich das jedoch als nicht durchführbar erweisen. In diesem Fall tritt der Mangelfall in Kraft, bei dem auch die Zahlungen auf Kindesunterhalt so verringert werden, dass die Existenz des unterhaltspflichtigen Partners nicht gefährdet ist. Auch hier kann jedoch unter Umständen ein fiktives Einkommen angerechnet werden.

Wie genau sich der Kindesunterhalt berechnet und welche Ansprüche Sie zu erwarten haben, klären unsere Anwälte gerne mit Ihnen im Rahmen einer Erstberatung.

Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich nach einer Scheidung geht es darum, die Rentenansprüche der vormaligen Ehepartner gerecht aufzuteilen, damit auch der Partner, der während der Ehe weniger gearbeitet hat, später eine ausreichende Rente erhält. Dies spielt natürlich vor allem dann eine Rolle, wenn beispielsweise nur ein Ehegatte einer Berufstätigkeit nachgegangen ist. Rentenansprüche aus dem Versorgungsausgleich erlöschen nicht mit einer erneuten Heirat und bleiben weiterhin bestehen.

Bei der Berechnung werden die während der Ehezeit von beiden Ex-Partnern erworbenen Ansprüche addiert und durch zwei geteilt. Die Rentenversicherung ermittelt daraufhin, wie sich der erworbene Anspruch auf die gesetzliche Rente anrechnen lässt.

Zu beachten ist, dass der Versorgungsausgleich Teil des Scheidungsverfahrens ist und vom Familiengericht festgelegt wird - die endgültige Entscheidung über den Ausgleich wird im Scheidungsurteil festgehalten.

FAQs

Brauche ich für eine Scheidung einen Anwalt?
Bei einer Ehescheidung gilt ein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass der Scheidungsantrag nur von einem Rechtsanwalt bei den Familiengerichten gestellt werden kann. Ist die Scheidung einvernehmlich, muss jedoch nicht jeder Ehegatte einen eigenen Anwalt engagieren - wir raten jedoch dringend dazu.

Wie viel kostet eine Scheidung?
Die Kosten einer Scheidung sind abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen der beiden scheidenden Eheleute. Anhand diesem berechnen sich die Gerichts- sowie die Anwaltskosten des Verfahrens. Einen genauen Betrag können wir daher nicht vorab nennen.

Ist für eine Scheidung die Einwilligung des Partners notwendig?
Nein, eine Scheidung kann auch vollzogen werden, wenn nur einer der Ehegatten dies möchte. Allerdings nicht sofort - zunächst muss ein Familiengericht darüber entscheiden, ob eine Ehe tatsächlich gescheitert ist. Hierfür muss das Ehepaar mindestens ein Jahr und maximal drei jahre getrennt leben.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Die Dauer eines Scheidungsverfahrens ist von vielen Faktoren abhängig: findet ein Versorgungsausgleich statt, ist die Scheidung einvernehmlich, usw. Allgemein müssen Sie für ein Scheidungsverfahren mit einer Dauer von wenigstens 3 Monaten rechnen.

ImpressumDatenschutzerklärung

Auf dieser Website werden Cookies verwendet. Mit der Nutzung der Website stimmen Sie unseren Datenschutzrichtlinien zu. OK X