KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Erbrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die vorsorgliche Beratung beispielsweise durch Entwurf von Testamenten und Schenkungsverträgen mit dem Ziel, dem Willen des Erblassers Geltung zu verschaffen und dabei den Familienfrieden zu wahren und Erbschafts-/Schenkungssteuer zu sparen. Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Erben bei der Geltendmachung ihrer gesetzlichen und testamentarischen Ansprüche. Unsere Tätigkeitsfelder bilden hierbei

  • gesetzliche Erbfolge
  • Testament
  • Erbvertrag
  • Vermächtnis
  • Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Nachlassverbindlichkeiten
  • Pflichtteilsrecht
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Erbverzicht
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer

ImpressumDatenschutzerklärung

Auf dieser Website werden Cookies verwendet. Mit der Nutzung der Website stimmen Sie unseren Datenschutzrichtlinien zu. OK X