Nach § 34 RVG soll für eine Beratung eine Gebührenvereinbarung geschlossen werden, die Höhe der Gebühr ist also verhandelbar. Für ein erstes Beratungsgespräch ist die Gebühr für Verbraucher auf maximal 190,- € zuzüglich Mehrwertsteuer begrenzt. Für eine weitergehende Beratung kann die Gebühr maximal 250,- € zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Ob dieser Höchstbetrag erreicht wird, hängt von dem Gegenstandswert (Streitwert), dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit ab.