KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Kosten

Beratungshilfe

Beratungshilfe wird gewährt, wenn ein Mandant nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen. Ferner darf keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation/-hilfe bestehen und das Beratungshilfeersuchen darf nicht mutwillig sein. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Ratsuchende seinen Wohnsitz hat. Erforderlichenfalls sind wir Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich. Wird Beratungshilfe bewilligt, ist eine außergerichtliche Beratung und Vertretung für Sie weitgehend kostenlos; es fällt lediglich noch eine Pauschale von 10,- € an, die im Einzelfall erlassen werden kann.

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