KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Mietrecht und Immobilienrecht

Das eigene Zuhause ist ein hohes Gut, das juristisch einen besonderen Stellenwert genießt. Nicht ohne Grund sind Miet- und Immobilienrecht sensible Themen, die bei Mietern, Vermietern und Eigentümern von großer Bedeutung sind. Eine professionelle Beratung von erfahrenen Anwälten ist oft unerlässlich, um streitige Fragen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis und Immobilien im Allgemeinen langfristig zu klären.

In unserer Kanzlei haben wir vielfältige Erfahrungen mit beiden Rechtsgebieten gesammelt. Gerne stehen wir Ihnen allen Fragen mit Rat und Tat zur Seite. Wir unterstützen Sie von der Mieterhöhung über Räumungsklagen bis hin zu Streitigkeiten mit den Nachbarn und der Anwendung des Nießbrauchsrechts.

Sie haben Fragen zum Mietrecht oder ärger mit Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung.

Mieterhöhung

Mieterhöhungen sind einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter und sollten von beiden Parteien auf Gültigkeit geprüft werden, bevor diese versendet bzw. akzeptiert werden. Es existiert ein gesetzlicher Rahmen, der sowohl den Zeitpunkt als auch den Betrag einer Erhöhung reguliert. So dürfen beispielsweise zwischen dem Bezug einer Wohnung und der ersten darauf folgenden Erhöhung der Miete nicht weniger als 12 Monate liegen (wobei die erhöhte Miete erst ab dem 15. Monat gezahlt werden muss). Zudem muss eine Erhöhung mindestens drei Monate im Voraus angekündigt werden und sich an den ortsüblichen Preisen sowie der aktuell gezahlten Miete orientieren.

Mietminderung

Ist die Nutzung einer Wohnung aufgrund eines Mangels eingeschränkt oder fehlt ein im Mietvertrag gesicherter Teil der Wohnung, haben Mieter das Recht, ihre Miete eigenständig zu verringern. Jedoch gilt auch hier ein bestimmter Rahmen, der Vermieter vor missbräuchlicher Anwendung einer Mietminderung schützt:

  • der Mangel wurde nicht durch den Mieter selbst verursacht
  • der Vermieter wurde bereits über den Mangel informiert
  • der Vermieter hat den Mangel in einem angemessenen Zeitraum nicht beseitigt
  • die Mietminderung orientiert sich an der Schwere und der Dauer des Mangels
Wenn Sie als Mieter eine Mietminderung vornehmen möchten, müssen Sie sich durch die genannten Punkte absichern. Um Fehler zu vermeiden und sich ungewollt angreifbar zu machen, raten wir dringend dazu, einen Anwalt zur Hilfe zu nehmen.

Mängel beim Immobilienkauf

Treten nach dem Kauf einer Immobilie Mängel auf, empfiehlt es sich zu prüfen, ob Sie nach geltender Rechtslage Ansprüche geltend machen können - oder diese als Verkäufer abwehren müssen. Rechtlich werden Mängel in zwei Kategorien unterteilt:

  • Sachmängel: diese betreffen die Immobilie selbst und beinhalten unter anderem Feuchtigkeitsschäden oder den Verdacht auf Altlasten durch frühere Nutzung
  • Rechtsmängel: Mängel, die die Nutzung einer Immobilie einschränken und nicht direkt auf deren Zustand zurückzuführen sind, werden als Rechtsmängel eingeordnet. Hierunter fallen beispielsweise Nutzungsbefugnisse durch Dritte, im Grundbuch eingetragene Wegerechte oder auch eine sogenannte Sozialbindung der Immobilie
Mögliche Ansprüche können sich beispielsweise auf Schadensersatz, Behebung der vorliegenden Mängel oder auch den Rücktritt vom Kauf belaufen. Voraussetzung hierfür ist oftmals eine fristgerechte Anzeige der Mängel durch den Käufer.

Nießbrauch

Das Nießbrauchrecht (auch Nießbrauchsvorbehalt) beinhaltet die teilweise übertragung von Nutzungsrechten einer Sache. Häufig wird davon Gebrauch gemacht, um einer oder mehreren Personen ein lebenslanges Wohnrecht in einer Immobilie zu gewähren. Oft gehen damit auch Einsparungen bei zu zahlenden Steuern einher, weshalb Nießbrauch ein beliebtes Mittel ist, Immobilienbesitz an die Kinder zu übergeben.

Möchten Sie als Eltern Ihren Kindern beispielsweise bereits zu Lebzeiten Ihr Haus übertragen, kann sich eine Schenkung in Kombination mit Nießbrauch anbieten. So können Sie nicht nur weiterhin gesichert in dem Haus wohnen; darüber hinaus senkt Ihr Nießbrauchrecht den Wert einer Immobilie, was wiederum die auf die Schenkung anfällige Schenkungssteuer verringert.

Ein Nießbrauchsvorbehalt kann falsch angewendet allerdings auch Risiken bergen. Lassen Sie sich von unseren Spezialisten beraten - wir zeigen Ihnen auf, Nießbrauch für Sie ein lohnenswerter Vorgang ist, und helfen Ihnen dabei, diesen korrekt anzuwenden.

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