KRÜGER & BLASCHKE
RECHTSANWÄLTE

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Fragen des Mietrechts, insbesondere

  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Kautionsabrechnungen
  • Mieterhöhungen
  • Mietminderungen
  • fristlose und ordentliche Kündigung
  • Eigenbedarf
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Räumungen
  • Abmahnungen
  • Mängel und Mängelbeseitigung
  • Sicherheitsverwertungen
  • Renovierungen
  • Schönheitsreparaturen, Modernisierung
  • Schadensersatzforderungen
  • Ehewohnung bei Trennung und Scheidung
  • nachbarschaftliche Rechte und Pflichten
  • Straftatbestände wie Mietwucher, Hausfriedensbruch, Einmietbetrug, vorgetäuschter Eigenbedarf
  • Gewerbemietrecht
  • Außerdem beraten und vertreten wir Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen in allen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht

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