Familienrecht
Das Familienrecht bildet seit jeher einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Kanzleitätigkeit. Kompetent beraten und vertreten wir Sie außergerichtlich und vor allen Familiengerichten in sämtlichen Fragen des Familienrechts, insbesondere
- Aufsetzen von Eheverträgen
- Ehescheidung
- Versorgungsausgleich
- Zugewinnausgleich
- vermögensrechtliche Auseinandersetzung
- Hausratsteilung
- Wohnungszuweisung
- Trennungsunterhalt
- Nachehelichenunterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Kindesunterhalt
- Unterlassen nach dem Gewaltschutzgesetz
- zivilrechtliche Ansprüche zwischen Ehegatten wie
z.B. Gesamtschuldnerausgleich, Nutzungsentschädigung - Verfahrensbeistandschaften in familiengerichtlichen Verfahren