Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die vorsorgliche Beratung beispielsweise durch Entwurf von Testamenten und Schenkungsverträgen mit dem Ziel, dem Willen des Erblassers Geltung zu verschaffen und dabei den Familienfrieden zu wahren und Erbschafts-/Schenkungssteuer zu sparen. Selbstverständlich beraten und vertreten wir auch Erben bei der Geltendmachung ihrer gesetzlichen und testamentarischen Ansprüche. Unsere Tätigkeitsfelder bilden hierbei