Rechtsanwalt Blaschke, der im Jahr 2008 als einer der ersten Rechtsanwälte des Saarlandes zum „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ernannt wurde und sich auf diesem Fachgebiet ständig fortbildet, berät und vertritt sowohl Banken/Sparkassen als auch Bankkunden kompetent und engagiert in allen Bereichen des Bankrechts.